Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Die Mietdauer richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Zeitraum und ist für beide Parteien bindend. Verlängerungen der Mietdauer bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Diese Zustimmung ist in jedem Falle vor Ablauf der ursprünglichen vereinbarten Mietdauer von diesem einzuholen. Stimmt der Vermieter der Mietverlängerung zu, gelten die Bedingungen des ursprünglichen Mietvertrages.

2. Der Mieter ist weder zur Weitervermietung noch zur unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung an Dritte befugt.

3. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache während der Mietdauer pfleglich zu behandeln und ausschließlich zum vertragsgemäßen Gebrauch zu nutzen. Starkstromkabel und sonstiges Kabel müssen für den Rücktransport ordnungsgemäß wieder aufgerollt werden. Zeigt sich während der Mietdauer ein Mangel/Schaden an der gemieteten Sache, ist der Mieter verpflichtet, umgehend dem Vermieter hiervon Meldung zu machen.

4. Stromerzeuger dürfen nur von einem Fachmann angeschlossen werden, insbesondere sind die örtlichen Erdungsund Absicherungsvorschriften zu beachten. Es gelten die derzeit gültigen VDE-Richtlinien.

5. Der Mieter ist verpflichtet das angemietete Gerät vor Überanspruchung in jeder Weise zu schützen, für einen ausreichenden Schutz gegen Witterungseinflüsse, böswillige Zerstörung etc. zu sorgen.

II. Zahlungsbedingungen

1. Bar/ Rechnung zahlbar sofort ohne Abzug

2. Bei Zahlungsverzug entfallen sämtliche gewährten Vergünstigungen, Rabatte, Skonti oder Festpreis. Es gelten dann nur noch unsere Listenpreise.

3. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet.

III. Rückgabe

1. Nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer, hat der Mieter die Mietsache in einwandfreiem Zustand dem Vermieter zurückzugeben. Die Rückgabe, hat an den Vermieter, bzw. an einem seiner Bevollmächtigten, persönlich zu erfolgen, bis spätestens 22:00 Uhr. Fällt das Ende der Mietzeit auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so hat der Mieter mit dem Vermieter eine Vereinbarung über den Rückgabezeitpunkt zu treffen, damit eine ordnungsgemäße Übergabe der Mietsache gewährleistet ist. Eventuelle Schäden sind, ungeachtet der Verpflichtung des Mieters zur sofortigen Anzeige von Mängeln oder Schäden an der Mietsache, dem Vermieter spätestens bei Rückgabe unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter ist verpflichtet zusammen mit dem Vermieter bzw. einem seiner Mitarbeiter die Mietsache bei Rückgabe auf eventuelle Schäden zu untersuchen.

2. Schäden werden nach der Reparatur vom Vermieter in Rechnung gestellt.

3. Bei Rückgabe mit nicht aufgefülltem Tank, wird das gemietete Aggregat hier zu unseren gültigen Tagespreisen vollgetankt.

IV. Versicherung

1. Für Folgeschäden und Schäden durch Ausfall des Aggregates, auch Dritten gegenüber wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.

2. Die Stromaggregate sind nicht versichert. Ausgenommen davon sind Aggregate wofür ein zusätzlicher Versicherungsanteil/Tag entrichtet wird. Unsere Aggregate sind gegen Diebstahl mit einer Selbstbeteiligung von zzt. mind. 510 € bzw. max. 25% des Aggregate Neupreises versichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, das die Sicherung gegen Diebstahl unter Beachtung verkehrsüblicher Sorgfalt vorgenommen wird, z.B. bei Anhängern durch Anbringen abschließbarer Sicherungen gegen Ankuppeln oder Verwahrung in fest verschlossen Räumen oder Umfriedungen. Maschinenbruchversicherung nur abschließbar auf Sonderwunsch mit Zusatzvereinbarung.

3. Für den Fall, dass die Versicherung keine Zahlung leisten sollte, bei Transportschäden, Vandalismus und Bedienfehler usw., haftet der Mieter voll für den am oder durch das Aggregat entstandenen Schaden.

4. Bei der Vermietung von Kabel, Baustromverteilern, Netzumschaltschränken und Zubehör etc. sind diese nicht gegen Diebstahl, Verlust und Beschädigung versichert. Hier trägt der Mieter die Kosten für die Wiederbeschaffung (Neupreis des jeweiligen Mietgegenstandes).

V. Sonstiges

1. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dortmund.

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